Aufgabenverteilung innerhalb der Schulleitung
(Grundlage: Organisation der Geschäftsverteilung für Gesamtschulen BASS § 21-02 Nr. 3)
1. Schulleiter/in
- Klassen- und Studienfahrten
- Hausrecht
- Aufnahme von SchülerInnen
- Vertretung der Schule nach außen
- organisatorische und pädagogische Koordination im Rahmen der Verantwortung für die Durchführung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule
- ausdrücklich zugewiesene Funktionen nach Schulgesetz und den Datenschutzbestimmungen
- Überprüfung der Konferenzbeschlüsse und Überwachung ihrer Durchführung
- Entscheidung über die Unterrichtsverteilung, Klassen- und Kursbildung
- Personalangelegenheiten des pädagogischen Personalrates
- Beratung des pädagogischen Personals
- Erstellung von Leistungsberichten im Rahmen von dienstlichen Beurteilungen
- abschließende Zeichnung der Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnisse
2. Stellvertretende/r Schulleiter/in
- Vertretung des Schulleiters in dessen Abwesenheit
- Stundenplan
- Mehrarbeit
- Gebäudemanagement
- Vorbereitung der Unterrichtsverteilung, Aufstellung von Stunden-, Vertretungs- und Aufsichtsplänen und deren Dokumentation
- organisatorische Beratung der Schulleitung bei der Entwicklung des Schulprogramms
- organisatorische Beratung bei der Koordination der Differenzierungs- und Fördermaßnahmen
- Beratung der Schulleitung bei Planung und Organisation des Ganztagsbereichs
- Einsatz des nichtpädagogischen Personals (unter Beachtung der dienstrechtlichen bzw. arbeitsvertraglichen Vorgaben)
- Zusammenarbeit mit dem Schulträger im Hinblick auf Schulgebäude, Schulausstattung und Schulgelände
- schulinterne Regelungen zum Unfallschutz, für Sicherheitsbeauftragte und im Bereich des Schulgesundheitswesens
- Zusammenarbeit mit dem Schulträger bei der Organisation der Schülerbeförderung und Schulwegsicherung
3. Didaktische/r Leiter/in
- Fortbildungen
- Lehrplanarbeit und Curricula
- Homepage (inhaltlich)
- Unterrichtsentwicklung
- Entwicklung des Schulprogramms
- Koordination der Beratung in der Schule
- Koordination der Differenzierungs- und Fördermaßnahmen
- Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Leistungsbewertung in der Schule
- Koordination fächerübergreifender methodischer und didaktischer Vorhaben
- Planung und Organisation des Ganztagsbereichs
- Federführung bei der Erstellung der Elterninformationen über die fachliche und pädagogische Arbeit der Schule
- Planung und Durchführung von inner schulischen Lehrerfortbildungsveranstaltungen; Informationen über außer-schulische Fortbildungsveranstaltungen
4. Abteilungsleitungen
- Koordination der organisatorischen und pädagogischen Arbeit ihrer Abteilung
- Durchführung von abteilungsbezogenen Konferenzen und Dienstbesprechungen
- Beratung der in ihrer Abteilung unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer
- Information und Beratung von Eltern der Abteilung
- Leitung der Klassenkonferenzen, soweit es um Schullaufbahnberatung, Schullaufbahnentscheidungen und die Zuerkennung von Schulabschlüssen geht
- Kontrolle der Klassenbücher, der Kurslisten und anderer für Schullaufbahnentscheidungen relevanter Dateien der Abteilung
- Mitarbeit bei der Unterrichtsverteilung und Unterrichtsorganisation
- abschließende Zeichnung der Informationen zum Lernprozess und der Zeugnisse, soweit sie nicht Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnis sind
- Beobachtung der Leistungsbewertung mit Einsichtnahme in schriftliche Leistungsüberprüfungen und Notenübersichten – ggf. in Zusammenarbeit mit der didaktischen Leitung sowie dem zuständigen KoordinatorInnen
- Beratung der Schulleiterin oder des Schulleiters bei Fragen der Leistungsbewertung
- Durchführung von abteilungsbezogenen Konferenzen und Dienstbesprechungen
- Festlegung der Klassenarbeitstermine im differenzierten Unterricht