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Schulabschlüsse

Abschlüsse und Abschlussbedingungen in der Sekundarstufe I an der Gesamtschule

(Lt. APO – S I, Stand: 2013)

Die Gesamtschule vermittelt drei verschiedene Abschlüsse und eine zusätzliche Berechtigung, die jeweils an bestimmte Leistungen in bestimmten Fächern und an den Besuch bestimmter Erweiterungskurse gebunden sind.

Nach erfolgreicher Arbeit im Jahrgang … … ist dieser Abschluss möglich:*
9 Hauptschulabschluss
(= nach Klasse 9)
Er ist Voraussetzung für den Besuch der Klasse 10.
10 Sekundarabschluss I
- Hauptschulabschluss -
nach Klasse 10
10 Sekundarabschluss I
- Fachoberschulreife –
10 Sekundarabschluss I
- Fachoberschulreife -
mit zusätzlichem
„Qualifikationsvermerk“
Der „Qualifikationsvermerk“ erteilt die Berechtigung z.B. zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.

Zur Info für Schüler Mit Qualifikationsvermerk

  • Die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule arbeitet nach der selben Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APOGOSt) wie die Oberstufe des Gymnasiums. Die zentral gestellten Abiturprüfungsaufgaben sind für beide Schulformen identisch.
  • Die Lise-Meitner-Gesamtschule bietet eine dreijährige Oberstufe nach der Klasse 10 an; sie führt also in neun Jahren zum Abitur.

Mindestanforderungen für Abschlüsse

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO – S I) legt bestimmte Mindestanforderungen fest, die für die genannten Abschlüsse erreicht werden müssen. Diese werden erfahrungsgemäß deutlich übertroffen.

Auskunft erteilt der Beratungslehrer für die Jahrgangsstufen 8-10.

Abschluss: Mindestanforderungen:
Hauptschulabschluss 9
(HSA/ HSA 9 )
Note „ausreichend“ in allen Fächern – unabhängig vom Besuch bestimmter Grund-/ Erweiterungskurse
Hauptschulabschluss
nach Klasse 10
(HSA 10)
Note „ausreichend“ in allen Fächern – unabhängig vom Besuch bestimmter Grund-/ Erweiterungskurse
Fachoberschulreife
(FOR)
  • Besuch von (mindestens) zwei Erweiterungskursen (aus den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik oder Physik) – mit der Note „ausreichend“
  • Die anderen Fächer dieser Gruppe können im Grundkurs absolviert werden – mit der Note „befriedigend“.
  • Note „ausreichend“ im Wahlpflichtfach
  • In den Nebenfächern ist zweimal die Note „befriedigend“ erforderlich; die restlichen Fächer dürfen „ausreichend“ sein.
Fachoberschulreife mit
Qualifikationsvermerk
(zum Besuch der
Einführungsphase
der gymnasialen
Oberstufe)
(FOR-Q)
  • Besuch von (mindestens) drei Erweiterungskursen (aus den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik oder Physik) – mit der Note „befriedigend“
  • Das andere Fach dieser Gruppe kann im Grundkurs absolviert werden – mit der Note „gut“.
  • Note „befriedigend“ im Wahlpflichtfach
  • In den Nebenfächern ist die Note „befriedigend“erforderlich.