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Beratung

Die Aufgabe der Beratungslehrerin/ des Beratungslehrers für die Jahrgänge 8, 9 und 10 (gem. Beratungserlass)

„Beratung“ empfinden alle Lehrerinnen und Lehrer an der Lise-Meitner-Gesamtschule als ihre Aufgabe. Sie beraten vor allem bezüglich der Bildungsangebote, der Schullaufbahnen und der beruflichen Bildungswege (einschl. Berufswahlvorbereitung); ebenso auch bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten.
Diese Beratung wird unterstützt durch die Arbeit der Beratungslehrerin / des Beratungslehrers.

Die Arbeit des Beratungslehrers in der Abteilung II richtet sich

  • an Schülerinnen und Schüler
  • an Erziehungsberechtigte
  • an Lehrerinnen und Lehrer und
  • an die Partner im dualen System.

Inhaltlich bezieht sie sich vor allem

  • auf die Schullaufbahn und auf die Abschlüsse
  • auf die Vorbereitung des Übergangs in weiterführende schulische und berufliche
    Bildungsgänge bzw. ins Berufsleben
  • auf die Förderung von Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler
  • auf präventive und fördernde Maßnahmen, z.B. in Hinblick auf die Lösung von Lern– und Verhaltens problemen und die Bewältigung darin begründeter Konflikte in der Schule sowie
  • auf das Herstellen von Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen.