Die Aufgabe der Beratungslehrerin/ des Beratungslehrers für die Jahrgänge 8, 9 und 10 (gem. Beratungserlass)
„Beratung“ empfinden alle Lehrerinnen und Lehrer an der Lise-Meitner-Gesamtschule als ihre Aufgabe. Sie beraten vor allem bezüglich der Bildungsangebote, der Schullaufbahnen und der beruflichen Bildungswege (einschl. Berufswahlvorbereitung); ebenso auch bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten.
Diese Beratung wird unterstützt durch die Arbeit der Beratungslehrerin / des Beratungslehrers.
Die Arbeit des Beratungslehrers in der Abteilung II richtet sich
- an Schülerinnen und Schüler
- an Erziehungsberechtigte
- an Lehrerinnen und Lehrer und
- an die Partner im dualen System.
Inhaltlich bezieht sie sich vor allem
- auf die Schullaufbahn und auf die Abschlüsse
- auf die Vorbereitung des Übergangs in weiterführende schulische und berufliche
Bildungsgänge bzw. ins Berufsleben
- auf die Förderung von Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler
- auf präventive und fördernde Maßnahmen, z.B. in Hinblick auf die Lösung von Lern– und Verhaltens problemen und die Bewältigung darin begründeter Konflikte in der Schule sowie
- auf das Herstellen von Kontakten zu außerschulischen Einrichtungen.